Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 13.11.2014 - 10 U 11/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,47444
OLG Schleswig, 13.11.2014 - 10 U 11/14 (https://dejure.org/2014,47444)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13.11.2014 - 10 U 11/14 (https://dejure.org/2014,47444)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13. November 2014 - 10 U 11/14 (https://dejure.org/2014,47444)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,47444) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Pflicht des Grundstückseigentümers zur Duldung einer Transformatorenstation

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Transformatorenstation muss geduldet werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Pflicht zur Duldung einer Transformatorenstation

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.02.1976 - VIII ZR 167/74

    Stromlieferungsvertrag

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.11.2014 - 10 U 11/14
    Seither gelten sie als staatlich gesetztes Recht im Range einer Rechtsverordnung und bestimmen den Inhalt aller Stromlieferungsverträge zwischen Stromabnehmer und Energieversorgungsunternehmen i.S.d. § 6 Abs. 1 EnWG, ohne dass es einer vertraglichen Einbeziehung in den Einzelvertrag bedarf (so BGH NJW 1976, 715).

    Es ist vielmehr Sache des Energieversorgungsunternehmens, im Rahmen der ihm übertragenen öffentlichen Aufgaben darüber zu befinden, welche Maßnahmen ihm für eine leistungsfähige Stromversorgung notwendig und kostenmäßig vertretbar erscheinen (vgl. zu den Vorgängervorschriften: BGHZ 66, 62, 67; OLG Hamm OLGR 1995, 170, 171).

    Darlegungspflichtig für diese Umstände, aus denen sich die Unzumutbarkeit der beabsichtigten Maßnahme gerade ihm gegenüber ergibt, ist der in Anspruch genommene Grundeigentümer (vgl. zu den Vorgängervorschriften: BGHZ 66, 62, 67; OLG Düsseldorf NJW-RR 1986, 1208, 1209; OLG Hamm OLGR 1995, 170, 171).

    Anderenfalls würde es dem Unternehmen in unzumutbarer Weise erschwert, eine sachgerechte Interessenabwägung zwischen den einzelnen möglicherweise betroffenen Personen vorzunehmen und in angemessener Zeit Pläne für eine neue Leitungsführung aufzustellen und durchzuführen (vgl. BGHZ 66, 62; OLG Hamm OLGR 1995, 170, 171).

    Der Verweis auf andere Grundstückseigentümer ist dem Beklagten aber gerade verwehrt (vgl. BGHZ 66, 62; OLG Hamm OLGR 1995, 170, 171).

  • OLG Hamm, 23.05.1995 - 19 U 215/94

    Trafostation auf Garagengrundstück: Entschädigung?

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.11.2014 - 10 U 11/14
    Es ist vielmehr Sache des Energieversorgungsunternehmens, im Rahmen der ihm übertragenen öffentlichen Aufgaben darüber zu befinden, welche Maßnahmen ihm für eine leistungsfähige Stromversorgung notwendig und kostenmäßig vertretbar erscheinen (vgl. zu den Vorgängervorschriften: BGHZ 66, 62, 67; OLG Hamm OLGR 1995, 170, 171).

    Darlegungspflichtig für diese Umstände, aus denen sich die Unzumutbarkeit der beabsichtigten Maßnahme gerade ihm gegenüber ergibt, ist der in Anspruch genommene Grundeigentümer (vgl. zu den Vorgängervorschriften: BGHZ 66, 62, 67; OLG Düsseldorf NJW-RR 1986, 1208, 1209; OLG Hamm OLGR 1995, 170, 171).

    Anderenfalls würde es dem Unternehmen in unzumutbarer Weise erschwert, eine sachgerechte Interessenabwägung zwischen den einzelnen möglicherweise betroffenen Personen vorzunehmen und in angemessener Zeit Pläne für eine neue Leitungsführung aufzustellen und durchzuführen (vgl. BGHZ 66, 62; OLG Hamm OLGR 1995, 170, 171).

    Der Verweis auf andere Grundstückseigentümer ist dem Beklagten aber gerade verwehrt (vgl. BGHZ 66, 62; OLG Hamm OLGR 1995, 170, 171).

  • LG Augsburg, 14.03.2008 - 1 O 2180/07

    Elektrizitätsversorgung: Pflicht zur Duldung einer Transformatorenstation

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.11.2014 - 10 U 11/14
    Die NAV ist eine Rechtsverordnung und bestimmt den Inhalt aller Stromlieferungsverträge zwischen Stromabnehmern und Energieversorgungsunternehmen i.S.d. Energiewirtschaftsgesetzes, ohne dass es einer vertraglichen Einbeziehung in den jeweiligen Einzelvertrag bedarf (vgl. Landgericht Augsburg, Urteil vom 14.3.2008 - 1 O 2180/07 -, juris).

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass für den Fall, dass die Voraussetzungen für die Errichtung einer Transformatorenstation auf dem betroffenen Grundstück zum Zeitpunkt ihrer Errichtung gegeben gewesen waren, die Errichtung also berechtigt und wirksam war, der Anschlussinhaber die Errichtung und den Betrieb grundsätzlich für die Dauer der Versorgung seines Grundstücks zu dulden hat (vgl. Landgericht Augsburg, Urteil vom 14.3.2008 - 1 O 2180/07 -, juris Rn. 32; vgl. zur AVBEltV OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.12.2003 - 16 U 29/03 -, juris dort Rn. 39).

  • OLG Düsseldorf, 11.06.1986 - 9 U 7/86
    Auszug aus OLG Schleswig, 13.11.2014 - 10 U 11/14
    Dabei kommt der Verordnung keine Rückwirkung bei, sondern es wird klargestellt, dass bei schon früher abgeschlossenen Versorgungsverträgen eine Duldungspflicht des Grundstückseigentümers besteht, auch wenn sie unter dem Geltungsbereich der Vorgängervorschriften nicht bestanden haben sollte (vgl. zur entsprechenden Vorgängerregelung AVBEltV: BGH MDR 1981, 57; OLG Düsseldorf NJW-RR 1986, 1208).

    Darlegungspflichtig für diese Umstände, aus denen sich die Unzumutbarkeit der beabsichtigten Maßnahme gerade ihm gegenüber ergibt, ist der in Anspruch genommene Grundeigentümer (vgl. zu den Vorgängervorschriften: BGHZ 66, 62, 67; OLG Düsseldorf NJW-RR 1986, 1208, 1209; OLG Hamm OLGR 1995, 170, 171).

  • BGH, 01.02.1994 - VI ZR 229/92

    Beseitigung eines Kabels nach Erlöschen eines Leitungsrechts infolge Einziehung

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.11.2014 - 10 U 11/14
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass mit dem Wechsel des Eigentümers am evtl. gestörten Grundstück keine neue Verjährungsfrist beginnt (BGH NJW 1994, 999).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - 16 U 29/03

    Duldungspflichten des Grundstückseigentümers hinsichtlich einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.11.2014 - 10 U 11/14
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass für den Fall, dass die Voraussetzungen für die Errichtung einer Transformatorenstation auf dem betroffenen Grundstück zum Zeitpunkt ihrer Errichtung gegeben gewesen waren, die Errichtung also berechtigt und wirksam war, der Anschlussinhaber die Errichtung und den Betrieb grundsätzlich für die Dauer der Versorgung seines Grundstücks zu dulden hat (vgl. Landgericht Augsburg, Urteil vom 14.3.2008 - 1 O 2180/07 -, juris Rn. 32; vgl. zur AVBEltV OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.12.2003 - 16 U 29/03 -, juris dort Rn. 39).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht